|
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten sowohl für den vorliegenden Auftrag als
auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller. Von unseren
Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers sind für uns
nur verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. Sollten
einzelne dieser Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen bestehen.
2.
Angebot
Unsere Verkaufsunterlagen einschließlich elektronischer Kataloge sind keine
Angebote im Sinne von §145 BGB. Preisangaben in den Verkaufsunterlagen sind,
soweit nicht anders erwend zuzüglich Verpackung, Versand und MwSt. Änderungen
in Art und Ausführung der Waren sowie Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Bestellungen können von uns innerhalb von 14 Tagen angenommen werden.
3.
Preise / Zahlungsbedingungen
Die Berechnung unserer Lieferungen erfolgt zu den in der Auftragsbestätigung
genannten Preisen. Zahlung erfolgt grundsätzlich per Kreditkarte / Lastschrifteinzug
oder Nachnahme. Die Zahlungsanweisung bzw. Ermächtigung zum Lastschrifteinzug
ist vor Versand zu erteilen. Ist ausnahmsweise die Zahlung nach Rechnung besonders
vereinbart, hat diese innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen.
Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen
des Bestellers ist ausgeschlossen, sofern diese nicht von uns anerkannt
oder gerichtlich festgestellt sind.
4.
Lieferfristen und- Termine, Verzug, Unmöglichkeit
Lieferfristen und- Termine sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich
etwas anderes vereinbart worden ist. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
Schadensersatzansprüche
des Bestellers wegen Verzuges oder von uns zu vertretender nachträgliche Unmöglichkeit
sind ausgeschlossen, soweit uns, unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen
nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Vor Ausübung
des Rücktrittsrechts wegen Verzuges hat uns der Besteller eine angemessene
Nachfrist - mindestens vierzehn Tage - zu setzen.
5.
Rückgaberecht
Ihnen steht gemäß Fernabsatzgesetz ein Rückgaberecht von zwei
Wochen zu. Sie sind des weiteren verpflichtet, die Ware in einwandfreiem Zustand,
mit der Originalverpackung und mit Originalrechnung per Post
an uns zurückzusenden. Die Rücksendekosten werden bei anerkannter Reklamation
von uns übernommen, sofern der Warenwert mehr als 40,00 _ beträgt. Rücksendungen
und unberechtigte Reklamationen werden gemäß unseren AGB bearbeitet und
berechnet. Bei nicht gefallen des Produktes; falsch Bestellung ist kein Umtausch
möglich außer bei Frei Lieferung + eine Einlagerungsgebühr von 20%.
Bei Sonderbestellungen sind auch Stornokosten von 20% fällig da das
Produkt ab Auftragsannahme bereits vom Hersteller unterwegs ist.. Für Sonderbestellungen,
Tuningteile Reifen und Kompletträder gelten dieses nicht. Für Handelsgeschäfte
(= Geschäfte mit Wiederverkäufern und Premium-Kunden) gilt dieses Rückgaberecht
in der Form nicht.
6.
Gefahrübergang
Gefahrübergang erfolgt bei Übergabe an den ersten Spediteur. Die Lieferung
erfolgt an die in der Auftragsbestätigung genannte Bestelleradresse.
7.
Höhere Gewalt und unverschuldetes Unvermögen
Höhere Gewalt, sowie unverschuldetes nachträgliches Unvermögen bei
uns oder unseren Lieferanten, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen,
Werkstoff- oder Energiemangel, Streik oder Aussperrung berechtigen uns, die Lieferungen
für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Wirksamkeit hinauszuschieben.
Dauern die Ereignisse jedoch länger als 6 Wochen oder werden die von uns zu
erbringende Leistung infolge des Ereignisses unmöglich, sind wir berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten.
8.
Gewährleistung
Soweit in diesen Geschäftsbedingungen sowie im Einzelfall nichts anderes vereinbart
ist, galten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Beanstandungen wegen
unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder erkennbarer Mängel sind
unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Empfang, schriftlich vorzubringen.
Andere Mängel sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Entdeckung,
schriftlich mitzuteilen. Bei berechtigter und rechtzeitiger Beanstandung kann der
Besteller Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages
verlangen. Auf Wunsch beheben wir die Mängel durch Ersatzlieferung. Soweit sich
nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers,
gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für
Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere
haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden
des Bestellers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn
der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche
wegen Nichterfüllung geltend macht. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche
Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden
auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung beschränkt. Wir
sind bereit, dem Besteller auf Verlangen im einzelnen Auskunft über unsere Police
zu erteilen. Ansprüche des Bestellers verjähren nach 6 Monaten, gerechnet
ab Lieferung. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden,
soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung oder Produkthaftung geltend
gemacht werden. Werden seitens des Bestellers oder Dritter an von uns gelieferten
Waren Änderungen oder unsachgemäße Instandsetzungen vorgenommen,
so entfällt jegliche Mängelhaftung.
9.
Eigentumsvorbehalt
Die Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen
den Besteller zustehende Ansprüche, auch wenn der Kaufpreis für besonders
bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene
Eigentum an den von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) als Sicherung für
unsere Saldorechnung. Im Falle einer Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der
Vorbehaltsware im Sinne des §§ 947, 948 und 950 BGB mit anderen, uns nicht
gehörenden Sachen, erwerben wir zur Sicherung unserer im vorstehenden Absatz
genannte Ansprüche Miteigentum an der neuen Sache, das der Besteller uns schon
jetzt überträgt. Die Höhe unseres Miteigentumsanteils bestimmt sich
nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit
der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung. Der Besteller wird die unserem Miteigentum
unterliegenden Gegenstände unentgeltlich verwahren. Die Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware ist dem Besteller auf Widerruf im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
unter der Bedingung gestattet, das er mit seinem Kunden ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt
gemäß den vorstehenden Absätzen vereinbart. Zu anderen Verfügungen
über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung und Sicherungsübereignung,
ist der Besteller nicht berechtigt. Für den Fall der Weiterveräußerung
tritt der Besteller hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung unserer sämtlichen
Ansprüche die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen
und sonstigen Ansprüche gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an uns ab.
Der Besteller ist berechtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz Abtretungen
einzuziehen. Wir werden diese Forderungen solange nicht selbst einziehen, wie der
Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß
nachkommt. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, seinen Abnehmern die
Abtretung anzuzeigen und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlicher
Auskünfte zu erteilen und die hierzu erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
Übersteigt der Wort der bestehenden Sicherungen die gesicherten Forderungen
insgesamt um mehr als 20 %, kann der Besteller insoweit Freigabe von Sicherheiten
nach unserer Wahl verlangen. Pfändungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware
von dritter Steile sind uns unverzüglich anzuzeigen. Daraus entstehende lnterventionskosten
gehen in jedem Fall zu Lasten des Bestellers. Falls wir nach Maßgabe der vorstehenden
Bestimmungen von unserem Eigentumsvorbehalt durch Zurücknahme von Vorbehaltsware
Gebrauch machen, so sind wir berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder
versteigern zu lassen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten
Erlös. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere
entgangenem Gewinn und Erstattung von Kosten, bleiben vorbehalten.
10.
Haftungsausschluß über die Bedingungen hinaus
Unsere Haftung auf Schadensersatz richtet sich ausschließlich nach den in den
vorstehenden Abschnitten enthaltenen Bedingungen. Alle dort nicht ausdrücklich
zugestandenen Ansprüche - auch Schadensersatzansprüche -, gleich am welchem
Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz und aufgrund anfänglichen Unvermögens oder von uns
zu vertretender Unmöglichkeit.
11.
Erfüllungsort, Gerichtstand
Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand;
wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz
Erfüllungsort.
12.
Export
Evtl. anfallende Kosten für Zollabwicklung bei Exporten tragen in jedem
Fall der Kunde
Reifen & Felgen - Börse
hier klicken |